Als Notar und Notarin sind wir Träger eines öffentlichen Amtes des Landes Schleswig-Holstein mit Amtssitz in Norderstedt und dem Bezirk des Amtsgerichts Norderstedt als Amtsbereich. Der Bezirk umfasst die Städte und Gemeinden Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Tangstedt, Ellerau und Alvesloe. Nur in diesem Bezirk üben wir unsere Amtstätigkeit aus, d.h. nehmen Beurkundungen vor.
In diesem Bezirk stehen wir somit für Ortstermine zur Verfügung, wenn es für Rechtssuchende zum Beispiel wegen körperlicher Einschränkungen nicht möglich ist, in unsere Kanzlei zu kommen.
Unsere Tätigkeit als Notar und Notarin ist allerdings nicht auf den Bezirk beschränkt, wir unterstützen ebenso auswärtige Rechtssuchende, auch bei Anliegen, die außerhalb unseres Amtsbereichs abzuwickeln sind. Lediglich die Beurkundungen müssen in unserem Amtsbereich, in der Regel in unserer Kanzlei erfolgen.
Aufgrund der guten Erreichbarkeit konsultieren uns zahlreiche Rechtssuchende z.B. aus Hamburg, den Stadtteilen Langenhorn, Niendorf, Fuhlsbüttel, Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Wellingsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, allerdings auch zentrumsnahen Stadtteilen wie Alsterdorf, Winterhude, Eppendorf, Harvestehude, Rotherbaum, um nur einen Teil zu nennen.
Aus den anliegenden Städten, wie z.B. Pinneberg, Quickborn, Bargteheide und Ahrensburg, aber auch Ortschaften, wie z.B. Bönningstedt, Hasloh, Kayhude, Bargfeld-Stegen oder Elmenhorst werden wir ohnehin regelmäßig als Notar und Notarin aufgesucht.
Jeder Rechtssuchende aus ganz Deutschland kann uns als Notar und Notarin und darüber hinaus mit Bedarf an notarieller Unterstützung aufsuchen.
Es besteht als Notar/Notarin eine gesetzliche Pflicht zur Amtsausübung. Dabei haben Notare und Notarinnen ihr Amt unparteilich zu Gunsten aller Beteiligten auszuüben. Ziel der notariellen Tätigkeit ist es, die Beteiligten durch möglichst eindeutige Regelungen zu unterstützen, die gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen und vor Schäden zu bewahren.
Notare sind unter anderem für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig (§ 1 BNotO).
Mit der vorsorgenden Rechtspflege erfasst der Gesetzgeber Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, - darauf gerichtet, durch vorausschauende Gestaltungen mögliche künftige
Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorwege zu vermeiden.
Diese rechtsgestaltende Tätigkeit stellt deshalb den Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit dar. Dies vor allem in den Bereichen:
Im Wesentlichen die Planung der Erbfolge und deren Umsetzung durch Testamente, Erbverträge oder Schenkungen. Daneben sind die Beantragung von Erbscheinen zum Nachweis des Erbrechts oder Nachlassauseinandersetzungen von Bedeutung.
Im Wesentlichen Eheverträge, Güterstandsvereinbarungen oder Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarungen.
In diesem Bereich sind die Gründung von Vereinen und Gesellschaften und deren "Begleitung" bei z.B. Satzungsänderungen, Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder bei der Bestellung/Abberufung der vertretungsberechtigten Organe (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) von praktischer Bedeutung.
Im Wesentlichen die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen und Grundschulden zur Finanzierung des Immobilienerwerbs, sonstige Übertragungsverträge oder Bestellung von sonstigen dinglichen Rechten an Grundstücken (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeiten etc.)
Es gibt in den einzelnen Bereichen unter Umständen weitere regelungsbedürftige Themen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer erhebliche Relevanz entfalten können.