Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber auch das Koalitionsrecht, d.h. die Berechtigung, tariffähige Parteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zu gründen und zu unterhalten, sowie deren Verhältnis zueinander.
Danach wird das Arbeitsrecht auch klassisch in das Individualarbeitsrecht (regelt die Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das
Kollektivarbeitsrecht (regelt die Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite)
eingeteilt.
Entsprechend umfangreich sind die Möglichkeiten, im Arbeitsrecht tätig zu werden, wobei wir unsere Mandanten vor allem in folgenden Bereichen unterstütze:
sowie
und
In diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Bereichen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind wir für unsere Mandanten tätig.
Um Arbeitgeber und Personalverantwortliche über aktuelle Entwicklungen in der Praxis zu informieren bieten wir halbjährlich die Veranstaltung Personalwesen und Arbeitsrecht an.
Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an.
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