Notariat


Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes des Landes Schleswig-Holstein mit Amtssitz in Norderstedt und dem Bezirk des Amtsgerichts Norderstedt als Amtsbereich. Der Bezirk umfasst die Städte und Gemeinden Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Tangstedt, Ellerau und Alvesloe. Nur in diesem Bezirk soll ich meine Amtstätigkeit ausüben, d.h. Beurkundungen vornehmen.

 

In diesem Bezirk stehe ich somit für Ortstermine zur Verfügung, wenn es für Rechtssuchende z.B. wegen körperlicher Einschränkungen nicht möglich ist, in meine Kanzlei zu kommen.

 

Meine Tätigkeit als Notar ist allerdings nicht auf den Bezirk beschränkt, ich unterstütze auch auswärtige Rechtssuchende, auch bei Anliegen, die außerhalb meines Amtsbereichs abzuwickeln sind. Lediglich die Beurkundungen müssen in meinem Amtsbereich, in der Regel in meiner Kanzlei erfolgen.

 

Dazu kommen aufgrund der guten Erreichbarkeit zahlreiche Rechtssuchende z.B. aus Hamburg, den Stadtteilen Langenhorn, Niendorf, Fuhlsbüttel, Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Wellingsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, allerdings auch zentrumsnahen Stadtteilen wie Alsterdorf, Winterhude, Eppendorf, Harvestehude, Rotherbaum, um nur einen Teil zu nennen. Aus den anliegenden Städten wie z.B. Pinneberg, Quickborn, Bargteheide und Ahrensburg, aber auch Ortschaften wie  z.B. Bönningstedt, Hasloh, Kayhude, Bargfeld-Stegen oder Elmenhorst werde ich regelmäßig als Notar aufgesucht. 

 

Im Endeffekt kann mich als Notar jeder Rechtssuchende aus ganz Deutschland und darüber hinaus mit Bedarf an notarieller Unterstützung aufsuchen. 

 

Es besteht als Notar eine gesetzliche Pflicht zur Amtsausübung. Dabei haben Notare ihr Amt unparteilich zu Gunsten aller Beteiligten auszuüben. Ziel der notariellen Tätigkeit ist es, die Beteiligten durch möglichst eindeutige Regelungen zu unterstützen, die gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen und vor Schäden zu bewahren.

 

Notare sind unter anderem für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig (§ 1 BNotO).


Mit der vorsorgenden Rechtspflege erfasst der Gesetzgeber Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, - darauf gerichtet, durch vorausschauende Gestaltungen mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorwege zu vermeiden.

Diese rechtsgestaltende Tätigkeit stellt deshalb den Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit dar. Dies vor allem in den Bereichen:

Im Wesentlichen die Planung der Erbfolge und deren Umsetzung durch Testamente, Erbverträge oder Schenkungen. Daneben sind die Beantragung von Erbscheinen zum Nachweis des Erbrechts oder Nachlassauseinandersetzungen von Bedeutung.

Im Wesentlichen Eheverträge, Güterstandsvereinbarungen oder Trennungs- und Scheidungs-folgenvereinbarungen.

In diesem Bereich sind die Gründung von Vereinen und Gesellschaften und deren "Begleitung" bei z.B. Satzungsänderungen, Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder bei der Bestellung/Abberufung der vertretungsberechtigten Organe (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) von praktischer Bedeutung.

Im Wesentlichen die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen und  Grundschulden zur Finanzierung des Immobilienerwerbs, sonstige Übertragungsverträge oder Bestellung von sonstigen dinglichen Rechten an Grundstücken (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeiten etc.)

 

Es gibt in den einzelnen Bereichen unter Umständen weitere regelungsbedürftige Themen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer erhebliche Relevanz entfalten können.